Allgemeine Mietbedingungen  (gültig ab 5.05.2018)

 

Lieber Gast,

 

die folgenden Hinweise regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter des Strandhauses Baabe und uns, den Vermietern.

Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Mietbedingungen als allein verbindlich an.

 

1. Buchung und Mietvertrag

Die Reservierung wird zur verbindlichen Buchung, wenn der Mieter, den zugesandten Mietvertrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an den Vermieter zurücksendet und eine Anzahlung von 20% des Mietpreises ebenfalls innerhalb dieser Frist leistet.

 

2. Mitreisende Personen

Als Mieter erklären Sie ausdrücklich, für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen auch seitens aller mitreisenden Personen einzustehen. Das Mietobjekt darf nur von der im Vertrag aufgeführten Personenzahl, maximal von 6 Personen, bewohnt werden, anderenfalls erfolgt eine Nachberechnung von EUR 50,-- pro Person und Tag. Sofern die maximale Personenzahl überschritten wird, können die Vermieter auch den sofortigen Auszug verlangen und den Vertrag kündigen. Spätestens 30 Tage vor Anreise hat der Mieter den Vermietern die Vor- und Zunamen sämtlicher Mitreisender sowie das Alter mitreisender Kinder zum Zeitpunkt des Aufenthalts im Ostseebad Baabe mitzuteilen. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass unser Haus ein NICHTRAUCHERHAUS ist.

 

3. Bezahlung

Die Buchung kommt nur dadurch wirksam zustande, dass mit der Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises geleistet wird (sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wird). Der restliche Mietbetrag (80%) zuzüglich der vereinbarten Kaution ist zahlbar bis spätestens 30 Tage vor Anreise. Bei Last-Minute Reisen (weniger als 30 Tage vor dem Termin) ist der Mietpreis mit Ausstellung des Mietvertrages sofort fällig und vor Reiseantritt zu zahlen. Wenn Sie bis zum Reiseantritt den Mietpreis nicht vollständig bezahlt haben, gilt dies als Rücktritt. Wir können dann als Entschädigung die entsprechende Rücktrittsgebühr verlangen (vergleiche Ziffer 5). Alle Preise inklusive Endreinigung, zuzüglich Strom, Wasser, Kaution und der in der Gemeinde Baabe jeweils gültigen zu zahlenden Kurabgabe. Die Abrechnung der Nebenkosten sowie der Kurabgabe erfolgt nach Ihrem Aufenthalt über die geleistete Kaution, bei deren Berechnung die Höhe der zu erwartenden Kurabgabe berücksichtigt wurde.

 

4. Kurgabe

In der Gemeinde Ostseebad Baabe wird Kurabgabe erhoben. Die Vermieter sind gemäß der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Baabe in der Fassung vom 25.10.2017 verpflichtet, die Beherbergung des Mieters nach dem Landesmeldegesetz zu melden, die Kurabgabe vom Mieter zu kassieren und die entsprechende Kurkarte für den Mieter und sämtliche Mitbewohner zu erstellen. Die hierfür erhobenen Daten werden seitens der Vermieter ausschließlich zur Eingabe in das Portal der Kurverwaltung Baabe benutzt. Dort werden sie elektronisch gespeichert, ausschließlich zur betriebsinternen Abgabenüberwachung genutzt und nach Ablauf von einem Jahr gelöscht (§11 Abs. 9 Kurabgabesatzung). Wir weisen darauf hin, dass wir als Vermieter keinen Einfluss auf die Höhe der Kurabgabe haben. Die Beträge werden durch Satzung durch die Gemeinde Ostseebad Baabe festgelegt und können sich in dem Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Anreise noch ändern, weshalb die Kurabgabe bei Vertragsschluss noch nicht abschließend berechnet werden kann.

 

5. Rücktritt, Umbuchung

Sie können jederzeit - möglichst durch schriftliche Erklärung - vom Mietvertrag zurücktreten. Die Erklärung wird an dem Tage wirksam, an dem Sie bei uns eingeht. Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass Sie aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, die Fahrt nicht antreten.

Im Falle des Rücktrittes durch den Mieter werden folgende Prozentsätze gerechnet vom Nettogesamtmietpreis (ohne Kaution), in der nachstehenden Staffelung fällig:

 

• Rücktritt bis 60 Tage vor Reiseantritt 20 % (dieses entspricht der Anzahlung, die einbehalten wird)

• Rücktritt 59 Tage bis 30 Tage vor Reiseantritt 40 %

• Rücktritt 29 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 % 

• Rücktritt 14 Tage vor Reiseantritt bis Reiseantritt 90 %

 

Alternativ zum Rücktritt können Sie verlangen, dass eine dritte Person in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf hierzu einer Mitteilung an uns. Mit der Bestätigung der Mieteränderung durch uns tritt der neue Mieter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ein.

 

6. Kündigung durch den Vermieter

Wir können den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter oder eine der mitreisenden Personen sich trotz einer Abmahnung durch uns in störender oder zerstörerischer Weise verhält und uns ein Verbleiben in dem Ferienhaus nicht zugemutet werden kann. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den vollen Mietpreis. Die Kündigung des Mietvertrages ist für die Vermieter ferner möglich, wenn die Durchführung durch höhere Gewalt z.B. durch Naturkatastrophen, Naturgewalt wie Feuer etc., behördliche Maßnahmen, Schäden am Haus, unvorhersehbare oder nicht anwendbare Ereignisse) erheblich beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet wird oder die Vermietung auf Grund von Reparaturen nicht möglich ist. Wir zahlen dann den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück, können jedoch für erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

7. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet uns gegenüber für die pflegliche Behandlung des Ferienhauses/Grundstücks und eventuelle von ihm oder den Mitbewohnern verursachten Sachschäden. Der Mieter haftet auch dann für von Kindern verursachte Schäden, wenn er oder die Eltern nachweislich ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Während der Mietzeit eintretende Schäden hat der Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kosten einer Reparatur oder Ersatzbeschaffung werden dem Mieter gegen Rechnungsnachweis in Rechnung gestellt.

 

8. Gewährleistung

Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen, technische Störungen und Schäden unverzüglich gegenüber dem Hausverwalter/Vermieter geltend zu machen. Wenn wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe schaffen konnten, vereinbaren wir mit Ihnen einvernehmlich eine Mietminderung. Machen Sie keine unverzügliche Mitteilung, steht Ihnen eine Mietminderung wegen der beanstandeten Punkte nicht zu. Wird Ihr Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und können wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe schaffen, so können Sie schriftlich kündigen. Sie schulden uns dann den auf die bereits in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Mietpreises. Jegliche weiteren Ansprüche wie z.B. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

9. Übernahme und Nutzung des Ferienhauses

Das Ferienhaus können Sie am Anreisetag ab 16:00 Uhr übernehmen. Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 10:00 Uhr zu räumen. Die Schlüsselübergabe bei der An- und Abreise erfolgt über einen Schlüsseltresor am Haus. Der Code für den Tresor wird dem Mieter nach Eingang des vollen Mietpreises und der Kaution per Email mitgeteilt. Anreise- und Abreisetag zählen bei der Berechnung der Miete und der Kurabgabe als ein Tag. Bitte tragen Sie bei An- und Abreise die Zählerstände auf dem dafür bereitliegenden Bogen ein, damit die Nebenkosten nach Abreise abgerechnet werden können. Etwaige Beanstandungen die Sauberkeit des Hauses betreffend müssen unverzüglich bei Bezug geltend gemacht werden und können später nicht mehr anerkannt werden. Das Ferienhaus ist aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Wir nehmen die Endreinigung vor. Falls Verschmutzungen von mehr als üblichem Maß eingetreten sind, können wir von Ihnen eine zusätzliche Reinigungsgebühr verlangen. Bettwäsche, Hand- und Geschirrtücher können beim Hausverwalter gemietet werden.

 

10. Hausordnung

Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus.

Offenes Feuer ist im gesamten Strandpark Baabe nicht gestattet.

 

11. Sonstiges

Wir übernehmen keine Haftung für Diebstahl, Personen- oder Sachschäden jeglicher Art.

Etwaige Ansprüche gegen den Vermieter sind binnen 14 Tagen nach Beendigung des Mietvertrages schriftlich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietvertrages. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Königstein im Taunus, soweit gesetzlich zulässig. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN /LAN des Beherbergungsbetriebes (BHB) Strandhaus-Baabe, Dünenweg 237, 18586 Baabe   (gültig ab 25.05.2010) 

 

1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLANs/LANs

Der Inhaber betreibt in seinem Beherbergungsbetrieb (BHB) einen Internetzugang über WLAN/LAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im BHB eine Mitbenutzung des WLAN/LAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des BHB und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs/LANs zu gestatten. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs/LANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN/LAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

 

2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gasts bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

 

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN/LAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs/LANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs/LANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs/LANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts. Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der BHB keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom BHB vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN/LAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs/LANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

• das WLAN/LAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

• das WLAN/LAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Gast stellt den Inhaber des BHB von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs/LAN durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber des BHB auf diesen Umstand hin.

 

(Quelle: DTV Deutscher Tourismusverband E.V.)  

Hinweis:

Unser Haus ist mit einem 7.000 DSL Anschluss mit FLAT-Rate und WLAN Router ausgestattet. Zusätzlich können Sie sich über ein LAN Kabel direkt an den Router anschließend. Ein Netzwerkkabel (7,5 m) befindet sich im Haus. Die Zugangsdaten zum geschützten WLAN erhalten Sie mit Übersendung der Anreiseinformationen.